Benützungsordnung
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für die Räume des Hörsaalzentrums – AKH (Ebene 07 und 08), des Hörsaalzentrums BT31.1 und des Lernzentrums.
2. Benützungszweck
Die genannten Räumlichkeiten und Ressourcen werden nach folgender Rangfolge genutzt:
- Lehrveranstaltungen, Lernbetrieb und Prüfungen der Medizinischen Universität Wien sowie allenfalls periodische Veranstaltungen der Institute und Kliniken, falls der Personenkreis derartiger Veranstaltungen das Fassungsvermögen der klinikeigenen Räumlichkeiten übersteigt
- Sonstige Veranstaltungen der Organisationseinheiten und Kliniken der MedUni Wien
- Veranstaltungen der Direktionen des Allgemeinen Krankenhauses zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Fachübergreifende Lehrveranstaltungen mit anderen Universitäten
- Veranstaltungen durch Dritte
Die Räumlichkeiten des Teaching Centers werden ausschließlich für Veranstaltungen mit wissenschaftlichen medizinischen Fortbildungscharakter für Ärzteschaft, Pflegepersonal und Studierende vergeben.
Die Bearbeitung von Anträgen zur Raumnutzung obliegt der Medizinischen Universität Wien, vertreten durch die Leitung des Teaching Centers.
Bei Streitigkeiten innerhalb der Medizinischen Universität Wien obliegt die Entscheidung der Rektorin/ dem Rektor.
3. Belegungspläne
Die Belegungspläne werden semesterweise neu erstellt. Es besteht kein Anspruch auf fortgesetzte Nutzung eines bestimmten Raumes. Die Zuweisung von Räumen an die Nutzer:innen durch das Teaching Center erfolgt unter Bedachtnahme auf die an der jeweiligen Klinik/Organisationseinheit bestehenden Raumressourcen. Insbesondere ist zu beachten, dass Unterricht und Prüfung am Krankenbett schwerpunktmäßig in den Seminarräumen in den Bettengeschossen vorgesehen sind.
Die Anmeldungen von Raumwünschen für Lehrveranstaltungen, welche nicht Teil des Curriculums UN202 sind, sind zum jeweiligen Stichtag für die Erstellung des Vorlesungsverzeichnisses direkt an das Teaching Center zu richten (Link zu Raumreservierungen für Lehrende).
Langfristige Reservierungen für Kongresse und Veranstaltungen gemäß 2.5 können nur unter Bedachtnahme auf die Sicherstellung des Lehrbetriebes und des Bedarfs gemäß 2.2 – 2.4 erfolgen und zwar vorzugsweise nur für die vorlesungsfreien Tage.
4. Betriebszeiten
Montag bis Freitag 8:00–20:00 Uhr während des Semesters
Montag bis Freitag 8:00–16:00 Uhr während der Ferien
Zeitliche Sondervereinbarungen, insbesondere für Sondernutzung, sind nach Absprache möglich.
Während der Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen gemäß 2.2 bis 2.4 muss jedenfalls durchgehend ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ressourcen Management anwesend sein, der/die die Schlusskontrolle nach Veranstaltungsende vorzunehmen hat und die Verantwortung für den Sperrzustand trägt.
Die Veranstalter:innen verpflichten sich zur Einhaltung der vereinbarten Zeiten; insbesondere sind Lehrveranstaltungen und während der normalen Betriebszeiten stattfindende sonstige Veranstaltungen pünktlich zu beenden.
5. Betreuung von Lehrveranstaltungen
Die Betreuung von Lehrveranstaltungen in Hörsälen und Kursräumen (einfache Projektion etc.) erfolgt jeweils durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der betreffenden Organisationseinheit oder der Klinik (die Einschulung erfolgt durch das Teaching Center). Dieser Mitarbeiter/diese Mitarbeiterin ist verpflichtet, am Schluss der Veranstaltung die verwendeten Geräte auszuschalten und die Kleingeräte (Mikrofon, Laserstab etc.) diebstahlsicher zu verwahren.
6. Hausordnung
Die Benützer:innen des Hörsaalzentrums sind zur Einhaltung der Hausordnung des Allgemeinen Krankenhauses und dieser Benützungsordnung verpflichtet. Insbesondere sind die Bestimmungen der Brandschutzordnung zu beachten. Den Anweisungen des anwesenden Mitarbeiters/der anwesenden Mitarbeiterin des Teaching Centers ist Folge zu leisten.
7. Schlüsselverwaltung
Die Verwaltung der Schlüssel erfolgt durch das Teaching Center.
8. Schaukästen
Die Zuweisung der Schaukästen für die verschiedenen Verwendungszwecke erfolgt durch das Teaching Center. Die Institute und Kliniken sind zur periodischen Aktualisierung der Aushänge mindestens einmal im Semester verpflichtet.
9. Entgeltregelung für Sondernutzungen
Für Sondernutzungen, insbesondere für Kongresse und für Veranstaltungen gemäß 2.4 und 2.5 werden Kostensätze vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt gemäß Festsetzung des Tarifs durch die Medizinische Universität Wien im Einzelfall (siehe Anlage: Pflichten der Veranstalter:innen und Entgeltregelung, auf Anfrage bei der Verwaltung des Hörsaalzentrums erhältlich). Kostenpflicht und Kostenhöhe werden von der Leitung des Teaching Centers zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Raumvergabe festgestellt. Erforderlichenfalls sind zur Beurteilung der Kostenpflicht geeignete Unterlagen (Einladungen, Programme, Aushänge – auch als Entwurf) vorzulegen.
10. Universitätseigener Nachbearbeitungsbereich und AV-Geräte-Leihpool
Der Verleih der Geräte an die Organisationseinheiten und Kliniken erfolgt befristet und auf Widerruf. Die Verlängerung der Benützungsdauer ist nach Vorlage eines Verwendungsberichtes möglich.
Die Regelung der Benützung des universitätseigenen Nachbearbeitungsbereiches erfolgt durch das Teaching Center. Die Benützung der Einrichtung durch Dritte ist möglich.
Entsprechende Entgeltleistungen bzw. Gegenleistungen sind zu vereinbaren und zu dokumentieren.
11. Teaching Center
Betriebszeiten und Benützungsordnung der Einrichtungen des Teaching Centers werden durch Aushang und im Internet bekannt gemacht.
12. Entgelt
Die jeweils gültigen Kostensätze sind in der „Anlage“ bzw. unter
Hinweise für Veranstalter:innen angeführt. Diese bilden einen integrierenden Bestandteil der Benützungsordnung und wird Veranstalter:innen vor Abschluss einer Nutzungsvereinbarung übermittelt.