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Hinweise für VeranstalterInnen

Richtlinien zur Benutzung der Veranstaltungsräume des Teaching Centers

  • Teaching Center
  • Hörsaalzentrum – AKH (BT 10, Kernbau)
  • Hörsaalzentrum – BT 31.1
  • Lernzentrum (BT 87)

Vergabe von Veranstaltungsterminen

  1. Bei der Vergabe von Terminen für Veranstaltungen wird strikt zwischen Vorlesungstagen und vorlesungsfreien Tagen unterschieden. Die vorlesungsfreien Tage sind im jeweils aktuellen Erlass des Senats der Medizinischen Universität Wien (MedUni Wien) festgelegt.
  2. Bei der Erstellung des Stundenplanes für das jeweilige Semester werden die Anträge einer der folgenden Kategorien zugeordnet. Bei der Terminvergabe wird folgende Prioritätenreihenfolge eingehalten:
    1. Veranstaltungen der MedUni Wien
    2. Veranstaltungen der Direktionen des Allgemeinen Krankenhauses
    3. Veranstaltungen MedUni Wien- oder AKH-assoziierter und sonstiger Nutzungsberechtigter
    4. Bei noch freier Kapazität kostenpflichtige Veranstaltungen (z.B. Kongresse)
  3. Daher ist die verbindliche Terminzusage für Veranstaltungen an Vorlesungstagen erst nach Feststehen des Stundenplanes für das jeweilige Semester möglich.
    Die Mitteilung von Veranstaltungsterminen an potentielle TeilnehmerInnen vor der schriftlichen Terminzusage durch das Teaching Center ist unzulässig und bindet das Teaching Center in keiner Weise.
  4. Falls Veranstaltungen nach 2.IV. an Vorlesungstagen überhaupt möglich sind, werden Gangflächen für Aufbauten nur auf Ebene 07 zur Verfügung gestellt; die Ebene 08 wird im Hinblick auf den Leitstellenbetrieb und die Vermeidung von Störungen des Unterrichts- und Prüfungsbetriebes an Vorlesungstagen nicht zur Verfügung gestellt.
    Für Aufbauten auf den Gangflächen werden Auf- und Abbauzeiten vorgeschrieben, um Störungen des Vorlesungsbetriebes zu vermeiden (z.B. Freitag ab 18:00 Uhr für Veranstaltungen an Samstagen. Wiederherstellung des betriebsbereiten Zustandes unmittelbar nach Veranstaltungsende).
  5. Reservierungen für vorlesungsfreie Tage sind langfristig möglich und werden gemäß den Vereinbarungen zwischen Bund und Gemeinde Wien vorgenommen.
  6. Die VeranstalterInnen werden daran erinnert, dass Sie für die Erfüllung der Sicherheitsauflagen verantwortlich sind und gegebenenfalls Einfluss auf die von Ihnen beauftragten Firmen zu nehmen haben.

Stand: 12.12.2006

Pflichten für VeranstalterInnen und Entgeltregelung

  • Die VeranstalterInnen tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung in den bereitgestellten Räumen. Insbesondere sind die Hausordnung für das Allgemeine Krankenhaus, die Brandschutzordnung, die Benützungsordnung des Teaching Centers und allenfalls behördlich vorgeschriebene Auflagen einzuhalten. Der Veranstalter/Die Veranstalterin nutzt die zur Verfügung gestellten Räume und technischen Ressourcen „wie besichtigt“ auf sein/ihr Risiko.
  • Die VeranstalterInnen haften für Schäden, die in Folge der Veranstaltung entstehen. Die Aufträge zur Beseitigung der Schäden erteilt das Allgemeine Krankenhaus.
  • Der Veranstalter/Die Veranstalterin verpflichtet sich, die nach Vereinsgesetz, Versammlungsgesetz, Veranstaltungsgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften allenfalls notwendigen Anmeldungen bei der Behörde vorzunehmen. Für die Entrichtung allfälliger mit einer Vereinbarung im Zusammenhang stehender Gebühren und Abgaben hat der Veranstalter/die Veranstalterin Sorge zu tragen und die Stadt Wien bzw. den Bund diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  • Der Veranstalter/Die Veranstalterin oder ein von ihm/ihr bestelltes geeignetes und zuverlässiges Aufsichtsorgan müssen während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Sie haben den Kontakt mit dem diensthabenden Mitarbeiter des Teaching Centers herzustellen.
  • Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätgkeit, die zur Erzielung des Zwecks der Vereinbarung dient, müssen dem Niveau und dem Ansehen der MedUni Wien entsprechen.
  • Entgelt

Kosten (Stand 01.11.2022)

Kategorie

Ganztag

Halbtag Angefangene
Stunde
  Euro Euro Euro
HS 500

2.500

1.250

310
HS 300 1.650 825 210
HS 220 1.250 625 160
HS 140 800 400 100
SE 90 Multimedia 600 300 75
SE 50 Multimedia 330 165 45
SE 30 Multimedia 280 140 35
CoSE mit 12 Plätzen   250 125

32

CoSE mit 40 Plätzen   800 400  
Mikroskopierraum mit 69 Mikroskopen  1.000 500  
Konferenzraum, BT87 1.800 900 250

gelistete Tarife exkl. 20% MWSt., zusätzlich werden 5% Werbekosten der Gesamt- Nettokosten der Ausstellungsfläche in Rechnung gestellt
Ausstellungsfläche 25€  (keine Halbtags-und Stundentarife üblich!)

HS = Hörsaal; SE = Seminarraum; CoSE = Computerseminarraum;
Multimediaausstattung umfasst VortragendenPC mit DVD-Laufwerk und Anschluss für externen Computer sowie Videobeamer;
Computerseminarräume sind zusätzlich zur Multimediaausstattung mit Hörer PCs ausgestattet.

Bei Stornierungen von Veranstaltungen werden folgende  Stornierungskosten verrechnet:

6 Monate vor Beginn 25 %
3 Monate vor Beginn 50%
1 Monat vor Beginn  100%