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Garderobenschränke

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Garderobenschränke werden an folgende Berechtigte vergeben:

  • Studierende N202 Humanmedizin,
  • Studierende der alten StO mit absolviertem 2. Abschnitt,
  • Studierende der Zahnmedizin im 2. Abschnitt.
  • An Dritte mit besonderem Bezug zum AKH, z.B. Gastärzte, Hospitanten

Der jeweilige Status ist durch den Studienausweis/das Studienbuch/entsprechende Nachweise (z.B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat) zu belegen!

Vergabe-/Verlängerungs-/Rückgabetermine im WS 2024/2025

Dienstag       11-12 Uhr

Donnerstag  10-11 Uhr

Erster Termin nach den Ferien: Dienstag 1.Oktober 2024

Letzter Termin vor den Weihnachtsferien: Dienstag, 19. Dezember 2024

Erster Termin nach den Weihnachtsferien: Dienstag, 7. Januar 2025

Letzter Termin vor den Semesterferien: Donnerstag, 30. Januar 2025

Erster Termin nach den Semesterferien: Dienstag, 25. Februar 2025

Keine Vergabe in den Ferienzeiten und an Feiertagen

Aktuelle Ankündigungen beachten.


Wichtig zu wissen

Kosten:

  • 12,- € Miete pro Semester für Studierende
  • 24,- € Miete pro Studienjahr
  • 36,- € Miete pro Semester für Dritte
  • 72,- € Miete pro Studienjahr (2 Semester) für Dritte
  • 60,- € Kaution; diese wird bei ordnungsgemäßer Rückstellung des Kästchen refundiert

Bezahlung

Die Bezahlung (BARGELD) erfolgt in der Finanzabteilung / Kassa
Bauteil 88, Ebene 1, Raum Nr: 88.01.718

Öffnungszeiten der Finanzabteilung/Kassa
Mo: geschlossen
Di, Mi, Fr: 9:00–13:00 Uhr
Do: 9:00–13:00 und 14:00–16:00 Uhr

Mit der Einzahlungsbestätigung der Finanzabteilung/Kassa kann dann im Hörsaalzentrum am Schalter der Leitstelle 8L der Schlüssel für den Garderobenschrank entgegengenommen werden.

Hinweis:

  • Bitte rechtzeitig um die Vergabe/Verlängerung/Rückgabe ihres Garderobenkasten kümmern („Kautionsverfall“).
  • Die Garderobenordnung ist im Aushangkasten Nr. 2 im Hörsaalzentrum (Ebene 08) offiziell verlautbart.
  • Mitzubringen: Studienausweis, Studienbuch, sonstige Nachweise (z.B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat).
  • Mit der Übernahme der Schlüssel erteilt der Mieter seine ausdrückliche Zustimmung zur Garderobenordnung.
  • Unmittelbar nach Übernahme sind beide Schlüssel am angemieteten Kästchen auszuprobieren. Bei Problemen ist am gleichen Tag zu reklamieren. Bei späteren Reklamationen verfällt die Kaution.
  • Es wird dringend empfohlen, einen Schlüssel gesichert aufzubewahren, um die Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten.
  • Das Kästchen kann nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und einer polizeilichen Verlustmeldung sowie gegen Kostenersatz geöffnet werden – siehe Garderobenordnung.