Garderobenschränke werden an folgende Berechtigte vergeben:
- Studierende N202 Humanmedizin,
- Studierende der alten StO mit absolviertem 2. Abschnitt,
- Studierende der Zahnmedizin im 2. Abschnitt.
- An Dritte mit besonderem Bezug zum AKH, z.B. Gastärzte, Hospitanten
Der jeweilige Status ist durch den Studienausweis/das Studienbuch/entsprechende Nachweise (z.B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat) zu belegen!
Vergabe-/Verlängerungs-/Rückgabetermine im WS 2022/2023
Dienstag 11-12 Uhr
Donnerstag 10-11 Uhr
Erster Termin nach den Ferien: Dienstag 4.Oktober 2022
letzter Termin vor den Weihnachtsferien: Dienstag 20.Dezember 2022
Erster Termin Nach den Weihnachstferien: Dienstag 10.Jänner 2023
Letzter Termin vor den Semesterferien: Dienstag 31.Jänner 2023
Wichtig zu wissen
Kosten:
- 12,- € Miete pro Semester für Studierende
- 24,- € Miete pro Studienjahr
- 36,- € Miete pro Semester für Dritte
- 72,- € Miete pro Studienjahr (2 Semester) für Dritte
- 60,- € Kaution; diese wird bei ordnungsgemäßer Rückstellung des Kästchen refundiert
Mit der Einzahlungsbestätigung der Finanzabteilung/Kassa kann dann im Hörsaalzentrum am Schalter der Leitstelle 8L der Schlüssel für den Garderobenschrank entgegengenommen werden.
Hinweis:
- Bitte rechtzeitig um die Vergabe/Verlängerung/Rückgabe ihres Garderobenkasten kümmern („Kautionsverfall“).
- Die Garderobenordnung ist im Aushangkasten Nr. 2 im Hörsaalzentrum (Ebene 08) offiziell verlautbart.
- Mitzubringen: Studienausweis, Studienbuch, sonstige Nachweise (z.B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat).
- Mit der Übernahme der Schlüssel erteilt der Mieter seine ausdrückliche Zustimmung zur Garderobenordnung.
- Unmittelbar nach Übernahme sind beide Schlüssel am angemieteten Kästchen auszuprobieren. Bei Problemen ist am gleichen Tag zu reklamieren. Bei späteren Reklamationen verfällt die Kaution.
- Es wird dringend empfohlen, einen Schlüssel gesichert aufzubewahren, um die Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten.
- Das Kästchen kann nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und einer polizeilichen Verlustmeldung sowie gegen Kostenersatz geöffnet werden – siehe Garderobenordnung.