Garderobenschränke werden an folgende Berechtigte vergeben:
- Studierende N202 Humanmedizin,
- Studierende der alten StO mit absolviertem 2. Abschnitt,
- Studierende der Zahnmedizin im 2. Abschnitt.
- An Dritte mit besonderem Bezug zum AKH, z.B. Gastärzte, Hospitanten
Der jeweilige Status ist durch den Studienausweis/das Studienbuch/entsprechende Nachweise (z.B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat) zu belegen!
Kontakt
Wichtig zu wissen
Kosten:
- 12,- € Miete pro Semester für Studierende
- 24,- € Miete pro Studienjahr
- 36,- € Miete pro Semester für Dritte
- 72,- € Miete pro Studienjahr (2 Semester) für Dritte
- 60,- € Kaution; diese wird bei ordnungsgemäßer Rückstellung des Kästchen refundiert
Bezahlung
Die Bezahlung (BARGELD) erfolgt in der Finanzabteilung / Kassa
Bauteil 88, Ebene 1, Raum Nr: 88.01.718
Öffnungszeiten der Finanzabteilung/Kassa
Mo: geschlossen
Di, Mi, Fr: 9:00–13:00 Uhr
Do: 9:00–13:00 und 14:00–16:00 Uhr
Mit der Einzahlungsbestätigung der Finanzabteilung/Kassa kann dann im Hörsaalzentrum am Schalter der Leitstelle 8L der Schlüssel für den Garderobenschrank entgegengenommen werden.
Hinweis:
- Bitte rechtzeitig um die Vergabe/Verlängerung/Rückgabe ihres Garderobenkasten kümmern („Kautionsverfall“).
- Die Garderobenordnung ist im Aushangkasten Nr. 2 im Hörsaalzentrum (Ebene 08) offiziell verlautbart.
- Mitzubringen: Studienausweis, Studienbuch, sonstige Nachweise (z.B. bei Gastärzten eine schriftliche Bestätigung durch das zuständige Sekretariat).
- Mit der Übernahme der Schlüssel erteilt der Mieter seine ausdrückliche Zustimmung zur Garderobenordnung.
- Unmittelbar nach Übernahme sind beide Schlüssel am angemieteten Kästchen auszuprobieren. Bei Problemen ist am gleichen Tag zu reklamieren. Bei späteren Reklamationen verfällt die Kaution.
- Es wird dringend empfohlen, einen Schlüssel gesichert aufzubewahren, um die Zugangsmöglichkeit zu gewährleisten.
- Das Kästchen kann nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und einer polizeilichen Verlustmeldung sowie gegen Kostenersatz geöffnet werden – siehe Garderobenordnung.